Capri schrieb am 30.08.2017 11:09:
Marius2 schrieb am 30.08.2017 09:52:
An den Ausgängen der Verfahren kann aber kein Zweifel bestehen, die Beweislast lässt jeweils nichts anderes als einen Schuldspruch zu.
zu was den Aufwand treiben wenn das Urteil eh schon vor der Verhandlung gefällt ist,
Hat gleich nochmal wer behauptet?
Und eine Frage stellt sich "wer sind bei solchen Methoden die wirklichen Faschisten"?
Komische Frage, die Nazis von der AfD natürlich.