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Re: Glaubensfreiheit

osorno schrieb am 30.08.2017 02:06:

Du versuchst, die Beachtung von Art. 4(1) GG und Art. 4(2) GG gegen die Linken zu verwenden? Wie verfassungsfeindlich ist das denn?

Achso, die zB Bekehrung der amerikanischen Indianer, alternativ deren Abschlachtung, fiel dann sicher auch unter die "Glaubensfreiheit" der christlichen Eroberer.

Seit wann fallen Verbrechen, die unter dem Vorwand einer Religion begangen werden, unter die Glaubensfreiheit?

Glaubensfreiheit endet dort, wo sie die gegen die Freiheit anderer geht - insbesondere gegen die Freiheit NICHT zu glauben !

Erstens bedeutet Glaubensfreiheit, das Recht zu haben, zu glauben bzw. nicht zu glauben, was man mag.
Zweitens entbindet Glaubensfreiheit nicht von der Verpflichtung, geltendes Recht zu beachten. Dieses Recht setzt Grenzen im Handeln und nicht im Glauben.

JHR

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