Art 38 GG: "Sie (die Abgeordneten) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Da halten sich einige Abgeordnete mal an das Grundgesetz (was selten genug passiert, Stichwort Fraktionszwang) - und Konicz bezeichnet das dann als " braunen Dammbruch".
Telepolis, euch ist echt nix mehr peinlich, oder? :-|