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  • K4M

77 Beiträge seit 04.02.2008

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Blueroom schrieb am 7. November 2008 09:06

> Was hat das mit "Eincremen am Strand" zu tun?

"Nacktbadestrand". Bitte nichts unterschlagen.
Laut ursprünglicher Gesetzesbegründung soll die Formulierung
"sexuelle Handlungen..." ausdrücklich auch das sogenannte "Posing"
umfassen, also das Abbilden der Schamgegend in "aufreizender" Weise.
Und was nun "aufreizend" ist, weiß der Geier. Bzw. Ihr zuständiger
Staatsanwalt oder Richter. Ihre nacktbadende 16-Jährige ist aber
keineswegs auf der sicheren Seite.

> Wann warst du das letzte mal in einer Videothek? Also ich kann mit
> dem Pornografie-Begriff durchaus etwas anfangen. Und dann möchte ich
> dir die Frage stellen, warum es dieses große Angebot dieser bewusst
> auf Minderjährig getrimmter Darstellerinnen gibt.
Mit Pädophilie hat das jedenfalls nichts zu tun. Pädophilie ist die
primäre sexuelle Anziehung durch vorpubertäre Kinder. 
Verbreitung jeder Art von Pornographie, die so etwas darstellt, ist
schon längst verboten (ob das bei rein fiktiven Darstellungen so
sinnvoll ist, sei hier nicht Teil der Diskussion.)
Sich sexuell durch voll geschlechtsreife junge Frauen (ich gehe hier
der Einfachheit halber mal vom Mann aus) angezogen zu fühlen, ist
nicht pädophil, sondern normal. Wenn es bei jemandem nicht so ist,
ist es eher unnormal.

> Korrekt. Darauf will ich ja auch nicht hinaus. Du hast überhaupt
> nicht verstanden, um was es bei diesem Gesetz geht. Es ist kein
> Pornografie-Verbot. Es ist das Verbot, einen Markt zu bedienen, der
> zum Einsatz Nicht-Volljähriger animiert.
Das halte ich mal für schlichten Unsinn. Dem Kunden ist es doch egal,
wie alt die Darstellerinnen tatsächlich sind. Und Fetischisten, die
"unter 18" haben wollen, werden durch Regelungen wie in den USA schon
abgeblockt.
Haben Sie irgend einen Nachweis dafür, daß es einen Trend gibt,
nicht-Volljährige in, sagen wir einmal, Schulmädchenpornos
einzusetzen, das aber nicht aufs Cover zu schreiben, sondern zu
behaupten, sie seien volljährig? Da die optische Unterscheidung von
17- und 19-jährigen sowieso ein Witz ist, wo soll da der Nutzen für
den Produzenten liegen (der sich ja nach §180 StGB bereits bisher
strafbar machen würde.)

> Das ist seitens der Erziehungsberechtigten bekloppt, aber keine
> sexuelle Handlung. Bitte bleib beim Gesetzestext, um den es hier
> geht. Über die Werbe-Perversionen darf man gern einen eigenen Artikel
> schreiben, bei dem ich mich sicher anders äußern würde.
Nicht nur Text, sondern auch Begründung. 
"Zum anderen wird auf diese Weise sichergestellt, dass auch das
„aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend
von Kindern“[...] strafbar ist."
Die entsprechende Formulierung des ursprünglichen Entwurfes wurde
unverändert in die beschlossene Fassung übernommen. Ergo ist das
"Posing" strafbar, auch für Jugendliche ("Kind" ist im obigen
Zusammenhang jeder unter 18.) Nach der Rechtsprechung des BGH ist
IIRC noch nicht einmal Nacktheit erforderlich.

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