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  • K4M

77 Beiträge seit 04.02.2008

Tut mir leid...

Blueroom schrieb am 7. November 2008 16:02

> Was genau hast du am Werbephänomen "barely-legal-porno-actress" nicht
> verstanden?

... daß Sie erstmal mit dem "Kinderstrich" in einen Topf geworfen
haben. Sie unterschlagen gerne mal etwas, oder?

> Ich habe den Eindruck, die Intention des Gesetzgebers habt ihr alle
> hier überhaupt nicht verstanden. Bei diesem mittlerweile recht großem
> Markt auf minderjährig getrimmter Darstellungen wird eine Nachfrage
> auf bisher legale Weise bedient, die definitiv illegal ist.
Unsinn.
Was ist denn an der Nachfrage "definitiv illegal"? Volljährige dürfen
mit Minderjährigen Sex haben - und das bleibt auch so. 

> Und das zu Recht. Mir als Kerl ist es schleierhaft, was an Teenies geil sein
> soll, wenn man halbwegs normal tickt und nicht gerade Anfang 20 ist.
Wenn Sie sich durch voll entwickelte attraktive junge Frauen schwer
bestimmbaren Alters grundsätzlich nicht sexuell angezogen fühlen,
bzw. erst, nachdem Sie sich den Ausweis zeigen lassen, ticken Sie
*nicht* halbwegs normal. Oder Sie unterliegen bestimmten
Zwangsvorstellungen.

> Im Prinzip ist der Paragraf tatsächlich unnötig, aber nicht aus den
> hier diskutierten Gründen. Es ist nämlich die Vortäuschung einer
> Straftat, Simulation einer sexuellen Handlung mit Minderjährigen.
> Sowas ist eigentlich schon verboten.
Nicht im Geringsten. Sex mit 16-17-jährigen ist generell erlaubt,
solange keine Zwangslage ausgenutzt wird. Sex mit 14-15-jährigen ist
für über 20-jährige verboten - aber nur wenn eine fehlende Fähigkeit
des "Opfers" zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird.

Ich stelle fest:
a) Sie haben keine Ahnung von der Rechtslage.
b) Sie machen ihre lebensferne Prüderie zum Maßstab allgemeiner
Gesetzgebung.

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