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  • Patrick Ehrmann

836 Beiträge seit 12.01.2006

Verständnis ...

Um mich meinen Vorredner anzuschliessen.

Ich habe lange gewälzt, wie ich das entsprechend aufbereiten könnte,
fand die jetzt gepostete Antwort von K4M treffend herausgearbeitet.

Ich denke viele haben die Ansichten von blueroom durchaus verstanden,
ziehen aber nicht die gleichen Schlüsse. Was will man auch jemanden
gegenüber argumentieren, der dieses Machwerk ohne zu Zucken
unterschreiben würde. 

Ich möchte keine beschränkte Sichtweise unterstellen, aber die
Platitüde überwiegend ältere Knacker (die typischerweise um die 40
eingeordnet werden) mit Hang zu dunklen Kinos würden sich an fast
minderjährtigen Teenies aufgeilen und dies wäre schlicht "unnormal",
stimmte doch schon sehr mit dem überein, was in der Wikipedia im
Thema Pornografie als nachweislich unzutreffende Vorurteile
hinterlegt wurde. Andere Quellen schlagen in die gleiche Kerbe, das
dieser Baum der Nichterkenntnis noch steht, ist verwunderlich.

Es mag ja sein das andere anders ticken, aber es ist für den
"normaltickenden" Menschen nur äußerst schwer herauszufinden, er will
ja nicht anders ticken. Nur sich in einen freiheitlichen Rechtsstaat
hinzustellen und zu behaupten alle müßten vom Gesetz her gleich
normal ticken, halte ich für pervers. Andere nutzen dann gerne
Schlimmeres bis hin zur Nazi-Beschimpfe.

Das Recht auf Selbstbestimmtheit muß halt nun mal erlernt werden.
Wenn jetzt einen (oder auch nur in Bezug auf den dazu notwendigen
anderen) erhebliche Mengen juristischer Tretminen ins Umfeld gestreut
werden, geht man seinen Weg mit Angst. Und jeder normaltickende
Mensch weiß, dass Angst kein guter Ratgeber ist das Beste aus sich zu
machen. 

Und alle anderen Änderungen aus diesem Gesetz in Ehren, 184c (in
neuer Fassung) ist bis inklusive der größten Dämlichkeit in Absatz 4
nicht geeignet der Jugend den Begriff der Selbstbestimmtheit näher zu
bringen. Im Gegenteil, es werden andere Straffällig, sollte die- oder
derjenige Selbstbestimmtheit üben wollen. Und das ist m.E. nicht mehr
mit einen freiheitlich demokratischen Rechtsstaat zu vereinbaren,
auch wenn es im Grundgesetz textuell anders geschrieben steht.
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