Airjockey schrieb am 7. November 2008 06:05
> das Gesetz nochmal.
Und dann? Etwas kann durchaus "wirklichkeitsnah" sein, wenn daneben
ein rechtsgültiger Nachweis steht, dass es nicht real ist. Der
genannte Anbieter könnte in Deutschland als angezeigt werden,
obgleich er sogar _beweisen_ kann, dass die dargestellte Person
volljährig ist - der Anschein genügt.
> das Gesetz nochmal.
Und dann? Etwas kann durchaus "wirklichkeitsnah" sein, wenn daneben
ein rechtsgültiger Nachweis steht, dass es nicht real ist. Der
genannte Anbieter könnte in Deutschland als angezeigt werden,
obgleich er sogar _beweisen_ kann, dass die dargestellte Person
volljährig ist - der Anschein genügt.