jumphigh schrieb am 7. November 2008 04:23
> nach diesem Artikel und dem auf heise vom Mittwoch habe ich jetzt bei
> dejure.org alles zu §184 gelesen. Irgendwie finde ich da überhaupt
> keine Definition, was eine "pornografische Schrift" ist, und speziell
> in $184c steht gar nichts zu einem "tatsächlichen oder
> wirklichkeitsnahen Geschehen". Ich finde nur den Begriff "sexuelle
> Handlung", und der wird in §184g IMHO nun überhaupt nicht erklärt.
> Auch im Änderungsgesetz finde ich nichts zu "wirklichkeitsnahen
> Geschehen".
http://schutzalter.twoday.net/stories/5007430/#184c
Das mit dem "wirklichkeitsnah" hat Frau Zypries im Abgeordnetenwatch
auf das maximale ausgedehnt, was irgendwie zu befürchten möglich ist:
Es ist illegal, solange die Volljährigkeit nicht zweifelsfrei ist.
> nach diesem Artikel und dem auf heise vom Mittwoch habe ich jetzt bei
> dejure.org alles zu §184 gelesen. Irgendwie finde ich da überhaupt
> keine Definition, was eine "pornografische Schrift" ist, und speziell
> in $184c steht gar nichts zu einem "tatsächlichen oder
> wirklichkeitsnahen Geschehen". Ich finde nur den Begriff "sexuelle
> Handlung", und der wird in §184g IMHO nun überhaupt nicht erklärt.
> Auch im Änderungsgesetz finde ich nichts zu "wirklichkeitsnahen
> Geschehen".
http://schutzalter.twoday.net/stories/5007430/#184c
Das mit dem "wirklichkeitsnah" hat Frau Zypries im Abgeordnetenwatch
auf das maximale ausgedehnt, was irgendwie zu befürchten möglich ist:
Es ist illegal, solange die Volljährigkeit nicht zweifelsfrei ist.