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  • Azenion

mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2002

So langsam wird es lebensnotwendig auszuwandern.

Um es noch einmal deutlich zu sagen:

Die Websites im Netz orientieren sich an US-amerikanischem
Strafrecht.
Das heißt für reale Models, grob gesagt: 
<18: alles verboten, 
>=18: alles erlaubt.
Wonach sie aussehen ist völlig irrelevant. 
Zeichnungen und Texte: sowieso alle erlaubt.

Daraus folgt: Es ist pure Glücksache, welche der auswärtigen Websites
deutschem Strafrecht genügen. Das hängt letztlich vom Geschmack des
zuständigen Richters ab.

Eins ist praktisch sicher: Jeder, der Pornographie (wozu in
Deutschland ja auch die meisten Aktdarstellungen gehören, bei denen
die Darsteller nicht die Beine zusammenkneifen) archiviert, ist ein
Verbrecher im Sinne des Gesetzes. Denn ein paar 'zu jung' aussehende
Models werden mit Sicherheit dabei sein. Gerade darauf legt man es in
den USA ja geradezu an.

Wir waren bislang so stolz, daß Deutschland die amerikanische
Hysterie (Verbot "<18" statt "<14") nicht mitgemacht hat. Und jetzt
übertrifft Deutschland sie sogar noch.

Hat schon jemand das Verfassungsgericht angerufen?
Der Gesetzgeber hat meiner Meinung nach nicht das Recht, nach Lust
und Laune Mitbürger zu Verbrechern zu erklären.

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