Die Kirchen haben nach wie vor Sonderrechte, weshalb man auch leider, leider, die schweren Menschenrechtsverbrechen an hunderttausenden "Heimkindern" in der BRD nicht juristisch aufarbeiten konnte.
Erst kürzlich urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, dass die Katholische Kirche juristisch nicht für Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit an, in diesem Fall, Belgiern in Belgien, gerichtlich zu belangen ist, da der Vatikanstaat und seine Vertreter Immunität genießen.