GBöttcher schrieb am 01.05.2022 09:04:
Erst kürzlich urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, dass die Katholische Kirche juristisch nicht für Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit an, in diesem Fall, Belgiern in Belgien, gerichtlich zu belangen ist, da der Vatikanstaat und seine Vertreter Immunität genießen.
Das hast Du aber ziemlich falsch wiedergegeben. Im Urteil wurde tatsächlich festgestellt, dass sich ein belgisches Gericht nicht falsch verhalten hat, als es sich bezüglich einer Klage gegen einen fremden Staat als nicht zuständig erklärt hat. Tatsächlich handelt es sich hier nicht um ein "Privileg" des Vatikanstaates, sondern es wurde lediglich festgestellt, dass was für andere Staaten gilt auch für den Vatikanstaat gilt, dieser also gerade keine besondere Rolle innehat.
Weiter wurde festgestellt, dass selbstredend sehr wohl Klagen gegen Exponenten dieses Staates Klage vor einem belgischen Gericht geführt werden können, wenn - wie bei jeder anderen Klage auch - die formalen Bedingungen dafür eingehalten werden