Torte25 schrieb am 15.06.2018 10:35:
mittel.
BBankG
§ 14 Abs.1 Satz 2https://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html
Wie heißt es hier immer so schön: Gesetze kann man ändern. Künftig wohl auch per Twitter.
Torte25 schrieb am 15.06.2018 10:35:
mittel.
BBankG
§ 14 Abs.1 Satz 2https://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html
Wie heißt es hier immer so schön: Gesetze kann man ändern. Künftig wohl auch per Twitter.