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Avatar von Sok1960
  • Sok1960

mehr als 1000 Beiträge seit 10.12.2014

schon heute kann in D die Finanzbehörde unbegrenzt auf Kontenguthaben zugreifen

das geht bei Bargeld nicht so ohne weiteres.

So kann heutzutage die deutsche Finanzbehörde z.B. mit der Zwangseinziehung von einigen Euro ein ganzes Konto/den gesamten elektronischen Zahlungsverkehr eines Menschen für mehrere Tage/Wochen unterbinden, selbst wenn auf dem Konto tausende Euro an Guthaben sind.

Wenn die Finanzbehörde der Meinung ist, es sind einige Euro nicht gezahlt, werden nicht etwa die paar Euro vom Konto zwangseingezogen, nein, das gesamte Konto wird für den Zahlungsverkehr gesperrt, selbst wenn das Guthaben das zehnfache der Summe beträgt.

...und das erfolgt genau zum Monatswechsel wenn die Lastschriften (Strom/Wasser/Miete/Heizung/Versicherung) fällig sind.

Noch kann man mit zwei Kreditkarten/Konten eine solche Sperre - aus welchen Gründen auch immer die erfolgt - aus tricksen. In Zukunft wird auch das nicht mehr gehen.

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