So dermaßen neben der Spur zu beraten ist sittenwidriger Vorsatz, und daher auch nicht durch Haftungsausschlüsse abdeckbar.
Da diese wahrscheinlich staatlich geführt ist, muss man natürlich auch an die Beamten in den Positionen ans Privatvermögen. Das wird zwar nicht reichen um die Schäden zu decken, aber es wäre immerhin ein Exempel statuiert: Wer sich hier nur noch als Speichellecker verdingt, der wird dafür auch entsprechend bluten müssen.
Gleiches gilt für Drosten und Wieler. Und den ganzen ZeroCovid Zirkus. Die Neubauer sollte sich ein wenig leisten können, Reemtsmatöchterchen wird schon ein bisschen was auf dem Sparkonto haben.