Naja, wegen erstmaliger versuchter Körperverletzung geht in Schweden niemand in den Knast, bzw. allerhöchstens in U-Haft.
M.D.
Naja, wegen erstmaliger versuchter Körperverletzung geht in Schweden niemand in den Knast, bzw. allerhöchstens in U-Haft.
M.D.