paulj schrieb am 26.12.2024 21:25:
Die Konkordanzdemokratie funktioniert in der Schweiz doch nur deshalb recht gut, weil bei jedem Gesetz der Souverän über ein fakultatives Referendum eine Volksabstimmung erreichen kann. D.h. die Parteien achten bei vielen neuen Gesetzen oder Verfassungsänderungen schon darauf, dass möglicherweise eine Volksabstimmung per fakultatives Referendum stattfindet und diese dabei eine Mehrheit finden können oder, was auch vorkommt, es fand schon vorher wegen einer Initiative für ein Gesetz (Gesetzesinitiative) eine Volksabstimmung statt und der Nationalrat ist verpflichtet, diese in ein Gesetz zu giessen. Will man ein Konkordanzmodell einführen, muss man unbedingt auch die direkte Demokratie übernehmen!
Ps. Was bei der Wahl der Bundesräte (Minister) neben dem Parteienproporz auch berücksichtigt wird, ist ein Sprachen (Kantons)proporz, d.h. es gibt eine Aufteilung auf die deutsch-, französisch-, italienisch-, rätoromanischsprachige Schweiz.
Eine Volksinitiative kann nur eine Änderung der Verfassung bewirken, was dann vielleicht ein Ausführungsgesetz notwendig macht. Das Volk hat in der Schweiz nicht das Recht der Gesetzesinitiative.
Das hat zur Folge, dass etwa das Verbot, Minarette zu errichten, nicht im Baugesetz steht, sondern in der Verfassung.