Ammerländer schrieb am 26.12.2024 23:46:
Eine Volksinitiative kann nur eine Änderung der Verfassung bewirken, was dann vielleicht ein Ausführungsgesetz notwendig macht. Das Volk hat in der Schweiz nicht das Recht der Gesetzesinitiative.
Das hat zur Folge, dass etwa das Verbot, Minarette zu errichten, nicht im Baugesetz steht, sondern in der Verfassung.
Danke für die Ergänzung / Korrektur. In der Schweiz wird die Verfassung viel öfter geändert und ergänzt als das Grundgesetz in Deutschland und ist umfangreicher. Sie enthält quasi nach dem deutschen Verständnis gesetzesähnliche Artikel: Mit dem Instrument der Volksinitiative entscheiden Volk und Stände über die Aufnahme einer neuen Bestimmung in die Bundesverfassung, während mit dem Referendum einem parlamentarischen Erlass (Gesetz) die Zustimmung versagt werden kann. Beide Elemente gehören IMHO zum guten Funktionieren einer Konkordanzdemokratie.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.12.2024 00:07).