na ja, die Verfassung ist ja auch im Namen Gottes, dem Allmächtigen verfasst.
ich frage mich, wer 1848 oder 1999 sich traut im Namen Gottes zu sprechen???
Auch die Schwerverkehrsabgabe und der Unterhalt der Wanderwege wurden im Namen Gottes in der Verfassung verankert. Man könnte die Verfassung auch als Zettelkasten der Volksabstimmungsergebnisse sehen, weil es kein anderes Gefäss gibt.
Da gehen Artikel 5 und 6 ganz schnell mal vergessen.
Die vermisse ich in der Deutschen Verfassung in dieser Deutlichkeit.
Die Rettung einer UBS oder CS die mal locker die Finanzen der Schweiz ruinieren könnten, funktionieren dann auch ohne Volksabstimmung per Notrecht ...
also wie so oft, im Prinzip ja, aber in der Praxis sehen die Details dann doch öfters mal anders aus.