So wäre der Staatsanwalt mit §130 StGB gekommen. Der eigentliche Skandal ist, daß der StA hier nicht gekommen ist. Denn WENN Volksverhetzung strafbar ist, dann ist sie das immer. Und nicht bloß bei bestimmten Völkerschaften und bei anderen nicht.
Frau Rambatz zeigt kein Schuldbewußtsein. Unabhängig von der Strafbarkeit ist ihre Aussage einfach antideutsche Haßsprache und in ihrer Hirnarmut kaum noch zu übertreffen. Ich könnte nicht Mitglied in einer Partei sein, in der solche Typen rumlaufen. Zu groß ist die Gefahr, daß ich qua Mitgliedschaft mit dem Unsinn der hirnarmen Hasser assoziiert werde.
Hätte die Linke einen Hauch von Selbstachtung, so hätte sie diese Dame sofort achtkantig rausgeschmissen. Mit einer ganz klaren Aussage: "Für Leute mit rassistischen Positionen ist in dieser Partei kein Platz." Übrigens: Man gewinnt mit antideutschem Rassismus keine Wahlen, da kann sich die Linke mal auf dem längst versenkten Piratenschiff erkundigen. Auch aus rein rational-taktischen Erwägungen ist es daher nicht klug, solche hassenden Hirnarmen in der eigenen Partei weiter zu dulden.
Und bitte: Niemand hat den Linken die Rambatz als U-Boot untergejubelt, um ihnen zu schaden. Diese formvollendete Idiotella haben sie sich selbst zuzuschreiben. Man sollte halt aus der Konkursmasse der Piraten nicht jeden übernehmen.
Übrigens auch ganz interessant: Frau Rambatz machte ihre Aussage in einer Facebook-Gruppe: "Deutsch mich nicht voll". Wieso kann ich bei Facebook eine Gruppe eigentlich "Deutsch mich nicht voll" nennen"? Geht auch: "Jude mich nicht voll"?
cm