Angstroem schrieb am 25.09.2017 14:40:
Man müsste diese wieder dorthin tun, wo sie inhaltlich mal waren und dann eine automatische Anpassung der Progressionsgrenzen an die Inflationsrate grundgesetzlich festschreiben,
Nicht an die Inflationsrate, sondern an einen robusten Mittelwert (z.B. Median, evtl. Median der mittleren 80% o.ä., aber keinen Durchschnittswert) der Einkommen des Vorjahres. Und die hat man ja, denn man hat ja alle Steuererklärungen.
Das ist ein wesentlich einfacher zu bestimmender Wert als die Inflationsrate. So einfach, dass man das Verfahren sogar in Juristendeutsch beschreiben könnte:
1. Man nimmt die Menge aller Einzeleinkommen und sortiert sie nach Höhe.
2. Die oberen 10% und die unteren 10% verwirft man.
3. Aus den restlichen Einkommen bildet man den arithmetischen Mittelwert M.
4. Die Eckpunkte der Steuersätze X, Y und Z liegen bei a*M, b*M und c*M für das folgende Jahr.
Im nächsten Jahr beginnt man wieder bei 1).
Immerhin bei der selbstgenutzten Immobilie bleibt es bei 100% Steuerbefreiung. Noch ...
Wenn der Staat die virtuelle Miete einer selbstgenutzten Immobilie besteuert, dann müsste er konsequenterweise auch alle möglichen Dinge (Reparaturen, etc) steuerlich absetzbar machen ... und das will er nicht.