nervos belli schrieb am 25.09.2017 16:34:
Nicht alles am Grundgesetz ist gut, in Stein gemeißelt, sakrosankt.
Anders.
Ein Grundrecht kann nicht vollständig hinter ein anderes zurücktreten, denn es gibt keine Rangfolge bei den Grundrechten.
Im Fall von Konflikten muss daher jedes der beteiligten Grundrechte so begrenzt werden, dass alle optimal zur Geltung kommen.
Praktische Konkordanz eben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Praktische_Konkordanz