Exoteriker schrieb am 25.09.2017 15:08:
Nicht an die Inflationsrate, sondern an einen robusten Mittelwert (z.B. Median, evtl. Median der mittleren 80% o.ä., aber keinen Durchschnittswert) der Einkommen des Vorjahres. Und die hat man ja, denn man hat ja alle Steuererklärungen.
Damit zementierst Du Lohndumping. Oder anders ausgedrückt: "Wir haben doch den Mittelwert gebildet, gemessen daran bist Du reich." ... Außerdem blendest Du mit dem Verfahren genau das aus, was wir momentan beobachten, nämlich die Häufelung auf Extreme.
Du bist heute mit einem normalen Diplom-Ingenieurs-Einstiegsgehalt (ok, heute heißt der "Master", geschenkt) faktisch schon unter den oberen 10% und damit steuerrechtlich "reich".
Das war früher der (ggf. obere) Mittelstand.
Einigen wir uns somit auf "Teuerungsrate" statt Inflationsrate. Diese wird ohnehin monatlich bestimmt und gibt ein halbwegs autentisches Bild von der Entwicklung der Lebenshaltungskosten.
Somit sinkt die Einkommensteuerlast, wenn das Gehalt nicht mit der Inflation schritthält. Heute dagegen wirst Du dank Lohnzurückhaltung doppelt gestraft, denn zur Teuerungsrate kommt auch noch die kalte Progression dazu, was unterm Strich dazu führte, dass die Leute heute in Summe weniger zum Leben haben als noch vor 15 Jahren.
1. Man nimmt die Menge aller Einzeleinkommen und sortiert sie nach Höhe.
2. Die oberen 10% und die unteren 10% verwirft man.
3. Aus den restlichen Einkommen bildet man den arithmetischen Mittelwert M.
4. Die Eckpunkte der Steuersätze X, Y und Z liegen bei a*M, b*M und c*M für das folgende Jahr.
Mit diesem Verfahren kannst Du gerne die intialen Progressionsgrenzen bestimmen, um die statistische Verteilung der Einkommen wieder in Relation zueinander zu stellen.
Aber nachziehen sollte man nicht anhand gezahlter Löhne/Gehälter, sondern anhand der Teuerungsrate.
Wenn der Staat die virtuelle Miete einer selbstgenutzten Immobilie besteuert, dann müsste er konsequenterweise auch alle möglichen Dinge (Reparaturen, etc) steuerlich absetzbar machen ... und das will er nicht.
Das "virtuelle Einkünfte"-Konzept wurde ja neulich erst durch die Presse getrieben als neue Idee. Gab wohl erst mal zünftig Gegenwind, drum las man danach nichts mehr davon.
Aber das kommt sicher noch. Genauso wie die Abschaffung des Ehegattensplittings unter selbstverständlicher Beibehaltung der Unterhaltspflicht.