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  • Angstroem

mehr als 1000 Beiträge seit 29.06.2000

Steuerprogression

Captain Data schrieb am 25.09.2017 12:55:

Aktuell wird die Steuer ja auf's Einkommen gerechnet und nimmt zu, je höher das Einkommen ist. Der Höchststeuersatz wird aber bei bereits mittleren Einkommen gesetzt.

Das ist ein Problem der aus dem Ruder gelaufenen Progressionsgrenzen.

Man müsste diese wieder dorthin tun, wo sie inhaltlich mal waren und dann eine automatische Anpassung der Progressionsgrenzen an die Inflationsrate grundgesetzlich festschreiben, so dass die nächste Regierung das nicht im hehrem Zugriffsbestreben wieder kippt.

Wieviel *Vermögen* jemand jedoch hat, sollte bei der *Einkommens*besteuerung unerheblich sein.

Entweder jemand erzielt Einkünfte über sein Vermögen, dann sind diese selbstredend zu versteuern -- und zwar einheitlich. Es gibt keinen Grund, Finanzeinkünfte anders zu besteuern als Lohneinkünfte.

Oder dieser jemand sitzt auf seinem Geld. Dann besorgt die Inflation die Entwertung.

Rein von der Steuergerechtigkeit ist das eine ungerechte Behandlung der unteren Einkommenshälfte.

Was, wie gesagt, ein Problem der Steuerprogression ist. Dieses Problem ist auch genau dort zu lösen.

Davor scheute Herr Schäuble aber massiv zurück, denn über die inflationsgetriebene kalte Progression hat der Staat mehr und mehr Steuereinnahmen.

Noch 20 Jahre weiter so, dann sind wir steuerlich gesehen alle "reich", sobald wir über dem Grundsicherungsniveau liegen ...

Es macht in meinen Augen mehr Sinn, die Einkommenssteuer nicht (allein) von der Höhe (aller) Einkünfte abhängig zu machen, sondern vom verfügbaren und gebundenen Vermögen.

Nein, ergibt überhaupt keinen Sinn.

Nur weil man diesen Schwachsinn bei den Hartz-4-Beziehern durchführt, wo man jegliches Restvermögen zur Ermittlung des Bezugsanspruches heranzieht und so dafür sorgt, dass ein Hartz-4-Bezieher schwerste Chancen hat, jemals wieder in einem angemessenen Beruf (also nicht Leiharbeit mit verordnetem Job am anderen Ende der Republik) auf eigenen Füßen zu stehen, wird er deswegen nicht sinnvoll.

Er gehört im Gegenteil dort auch abgeschafft.

Deine Methode zieht -- wie auch in der Hartz 4 zugrundeliegenden Gesetzgebung -- einen Rattenschwanz an Ausnahmeverordnungen mit sich, etwa wieviel Vermögen als Sicherheitsreserve akzeptabel ist und was überhaupt als solche zu deklarieren ist.

Gerechter wird sie deswegen aber auch nicht.

Wer also wenig Vermögen hat, muss weniger Steuern zahlen als jemand mit vergleichbarem Einkommen aber großen Vermögen. Dann brauchen wir auch nicht über Erbschafts- oder Vermögenssteuer reden, das wird allein über die Einkommenssteuer geregelt. Einfacher geht nicht.

Erbschaftssteuer ist unterm Strich auch überflüssig und könnte der Einkommensteuer zugeschlagen werden. Es ist ein einmaliges Sondereinkommen.

(Aufgrund der allgemein kolportierten Höhen wäre ggf. eine Tilgung der sich ergebenden Steuerschuld über mehrere Jahre diskutabel; es sei denn, natürlich, der Staat legt es darauf an, möglichst viele Erben zu einem Verzicht zu animieren.)

Aber auch da siehst Du bereits die Kernproblematik, die zu entsprechenden Ausnahmeregelungen führt: Wieso ist es steuerlich ein Unterschied, ob Mann und Frau über ein gemeinsames Vermögen verfügen -- oder nur noch einer, weil der andere gestorben ist? Immerhin haben die dieses Vermögen ja zusammen aufgebaut und hierbei die Einkünfte (hoffentlich) korrekt versteuert.

Immerhin bei der selbstgenutzten Immobilie bleibt es bei 100% Steuerbefreiung. Noch ...

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