Das stimmt so nicht soweit ich weiss. Mein Kenntnisstand ist dass es vom Völkerrecht gedeckt ist, angegriffenen Staaten beizustehen.
Wenn man es genauer wissen will, gibt es hier dazu etwa eine Abhandlung:
https://verfassungsblog.de/keine-waffenlieferungen-in-krisengebiete/
Es stimmt insofern natürlich, dass man gegen klagen könnte (und sicher würde) wenn es sozusagen hart verboten wäre.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.04.2022 09:27).