Nämlich mit den zahlreichen Beschwerden gegen das neue IFSG.
Und wenn das BVerfG in der Sache nicht schnell und GG-Konform urteilt, dann wird es schwierig.
Dann kann wirklich GG Artikel 20 Abs. 4 greifen, weil der Rechtsweg ausgeschöpft ist.
Dann wird dieser Artikel, der übrigens von der Regierung eingeführt wurde, zu genau dem Untergang dieser Regierung führen.