In NRW wird das so akzeptiert, wie im Link von der DKP angeboten: PDF ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben, einreichen. Soweit ich weiß, ist das aber eine kann-Bestimmung. Es gibt wohl Wahlämter, die auf dem von ihnen selbst erstellten Formblatt bestehen. Also ggf. beim örtlichen Wahlamt nach fragen.
Was auf jeden Fall sein muß: Der Ausdruck muß so klar und deutlich sein, daß das Siegel lesbar ist!
Man kann es nicht oft genug wiederholen: Pro Wahl, kann man nur einer Partei eine Unterstützerunterschrift geben. Allerdings benötigen auch Direktkandidaten von Parteien, die nicht in den Parlamenten vertreten sind für ihre Direktkandidatur Unterstützerunterschriften. Das ist vom Wahlrecht her gesehen eine andere Wahl, als die Listenwahl. Auch hier hat man dann eine Unterschrift. Es ist also beispielsweise möglich die Partei Büso zu unterstützen und gleichzeitig den örtlichen Direktkandidaten der MLPD.
An den Vorposter: Wer sich so offensichtlich für die "judäische Volksfront" einsetzt und die "Volksfront von Judäa" diffamiert und als Spalter betätigt, bekommt von mir auf keinen Fall eine Unterschrift. Es gibt genug andere Vereinigungen, die Unterschriften brauchen und sich dem Wettbewerb stellen, ohne die Konkurrenten zu diffamieren.
trainspotter