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  • Frieder

mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2000

Fakten zur Gerichtsbarkeit in Deutschland.

Im Grundgesetz ist zwar eine unabhänige Justiz gefordert, gemäß dem Gewaltenteilungsprinzip (welches zwischen Exekutive und Legislative nicht im GG ist). In Realität sieht da so aus:

Staatsanwälte sind komplett Weisungsgebunden, gemäß §146 GVG
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__146.html

Bei den Richtern ist das nicht so offensichtlich. Wie unabhänig Richter sind, über deren Einsetzung und Beförderung über mehr oder weniger direkte Wege im Justizministerium entschieden wird kann jeder für sich entscheiden.
https://www.gewaltenteilung.de/

Jedenfalls wird es schon seinen Grund haben, wieso ein Richter im Ruhestand seine Erfahrungen am Gericht in einem Leserbrief folgendermaßen formuliert:
“Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Ich habe ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”

http://justizalltag-justizskandale.info/wp-content/uploads/2020/01/Richter-Frank-Fahsel-schrieb-einmal-in-einem-Leserbrief-an-die.pdf

Jedenfalls: Wenn die zitierte Passage alles ist, was an Beweisen für die sehr schwerwiegenden "Feststellungen" gemacht wird, dann ist das schon sehr dubios.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.12.2021 17:51).

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