Ihr erster Punkt klingt einleuchtend, aber aus dem gleichen Grund kann der Verurteilte selbst sich einen Pass ohne biometrische Daten auf dem Schwarzmarkt besorgt haben.
Wer seine Identität wechselt, hat dazu ja in der Regel trifftige Gründe, z. B. vorherige sehr gravierende Straftaten.
Wenn er den Pass tatsächlich vom russischen Geheimdienst erhalten hat, warum sollte dieser eine so deutliche Spur legen wie die Faxnummer beim Visumsantrag, die direkt zum russischen Außenministerium führte?
https://www.sueddeutsche.de/politik/mord-im-kleinen-tiergarten-ein-raetselhaftes-verbrechen-ein-gebrochenes-versprechen-1.4788908
Zu Ihrem zweiten Punkt habe ich in dt. Medien (Tagesschau und Spiegel) gelesen, die russischen Behörden hätten darauf verwiesen, aufgrund der russischen Gesetze keine entsprechenden Daten eines russischen Bürgers ohne dessen Einwilligung mitteilen zu können.
Das erklärt, warum sie auch diesbezügliche Nachforschungen der dt. Beamten nicht zuließen.
Das Problem ist die mangelnde Kooperation des Verurteilten, der absolut nichts über sein Vorleben preisgegeben wollte.