Ansicht umschalten
Avatar von UseNetGhost
  • UseNetGhost

mehr als 1000 Beiträge seit 14.04.2004

Re: Grundlage eines souveränen Staates wäre die Verwirklichung von Art. 146 GG

Davon mal ab:
Eine Verfassung die ohne zustimmung vom Volk durch die Staatsorgane geändert werden darf ist keine Verfassung sondern ein Gesetz. Und das sagt der Name auch aus. "GRUNDGESETZ" Wir reden hier von einem Gesetzestext im RANG einer Verfassung aber eben keiner "richtigen" Verfassung die NUR durch eine Volksabstimmung geändert werden dürfte. Das wird aber nicht passieren weil dann könnten die entsprechenden Kreise nicht gemütlich weiter ihren Blödsinn machen und müssten sich auch mal an diese Texte eventuell halten. und könnten sie nicht ändern wenn sie unbequem werden...wie wir das gerade erleben.

"Zuletzt geändert durch Art. 1 u. 2 Satz 2 G v. 29.9.2020 I 2048"

Soso...
Jungs das ist nicht irgend ne Strafzettelverordnung die da mal "angepasst" wird.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten