Weserpirat schrieb am 9. November 2014 23:40
> Religionsfrieheit darf nicht staatliche Pflichten aufheben.
"Staatliche Pflicht" zum Schwimmunterricht im Badeanzug? Oder wovon
redest Du? Mach mal halblang. So was gibt es nämlich nicht.
> Religionsfrieheit darf nicht staatliche Pflichten aufheben.
"Staatliche Pflicht" zum Schwimmunterricht im Badeanzug? Oder wovon
redest Du? Mach mal halblang. So was gibt es nämlich nicht.