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  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Religiöse Gründe ignorieren staatlich, total!

Religiosnfreioheit bedeutet NICHT daß deshalb staatliche Gesetze ganz
oder teilweise aufgehoben werden, hier allgemeine Schulpflicht.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
BEVORZUGT werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.

Pfaffen, Rabbi oder Imane sollen quatschen was sie wollen, aber ihr
Wort hat an allgemeinen Gesetzen zu enden!

Religionsfrieheit darf nicht staatliche Pflichten aufheben.


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