mann-oh-mann schrieb am 09.02.2024 14:00:
Zum einen empfinde ich es nicht als Religionsfreiheit, wenn in einem derartigen Gremium 2 Kirchen vertreten sind, und dagegen nicht einmal ein Atheist bewusst gesetzt wird.
Wie soll da die Freiheit vor Religion vertreten sein?
Atheisten gab es nicht. :-) Nee, im Ernst. Der offizielle Auftrag für die Zusammensetzung der Rundfunkräte war die Repräsentation aller "gesellschaftlich relevanten Gruppen". Es ging also nicht darum, Grundrechte wie Religionsfreiheit zu repräsentieren, sondern die Leute. Also wenn dein Atheist im Sportverein war, war er auch abgebildet.
Aber das funktioniert heute definitiv nicht mehr. Denn das, was früher der Querschnitt war, ist heute der gleiche Klüngel.