Die Kosten für - sofern denn für nötig gehaltene und ggf. umgesetzte - Übeltäterabweisung gehört in die jew. Produktkosten eingepreist.
D. h., wer zur Einsicht gelangt, dass sein betriebenes Schiff auf der ausgetüftelten Route voraussichtlich eine bislang nicht benötigte Protektion künftig wird benötigen müssen, und wer diese Protektion dann auch irgendwie bewerkstelligt, was vermutlich Kosten verursacht, sollte diese Kosten auf sein Angebot draufschlagen. In einer Gesamtbetrachtung dürfte es kaum teurer werden, denn gleichzeitig sinkt ja das Verlustrisiko (und dieses hat ja auch Kosten, überschlägig in derselben Größenordnung). Wer hätte es geahnt.
Das hat Sache von Reedereien und vermutlich Sicherheitsfirmen zu sein. (Wer hätte es geahnt.)
Keine Sorge, ich bezahl das dann schon (wie sowieso immer). Aber natürlich über meine Endproduktbestellung, und nicht über meine Steuerabgabe. Wobei: Die Preisplausibilisierung mache ich vor der Bestell-Auslösung natürlich schon, eh klar, wer hätte es geahnt.
/edit: Kommasetzung
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.06.2024 15:00).