An diese Formen von Kirchenasyl sollte die Rechtsfolge geknüpft werden, dass der betreffende Asylgeber dauerhaft für alle Kosten seines Schützlings aufzukommen und alle Schäden zu tragen hat, der öffentlichen Hand, dem Steuerzahler oder der Versichertengemeinschaft oder Dritten durch den Schützling entstehen.
Das eigentliche Problem bei diversen gutmenschlichen Betätigungen ist in meinen Augen, dass der Gutmensch sein moralisches Hochgefühl in der Regel auf Kosten Dritter ausleben möchte. Wenn man hier Kostenwahrheit einführt, kann der Gutmensch sich zwar weniger Moralüberschuß leisten, aber mit seiner eigenen ganzen Kraft sich trotzdem für das Gute einsetzen. Und wenn niemand sonst ein Schaden/Kosten entstehen, wäre dagegen dann auch wenig einzuwenden.
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