die-Harke schrieb am 12.02.2021 13:15:
In dem man die Personen welche Asyl beantragen zu Orten bringt an denen eine Freizügkeit innerhalb der EU ausgeschlossen ist zB Inseln oder Lager.
Selbstverständlich sollte dort eine Ausreise in sein Heimatland jedem Asylbewerber zur Verfügung stehen. Eine Weiterreise in EU Gebiete wo Freizügkeit herrscht sollte aber erst nach positiv durchlaufenem Asylverfahren gewährt werden.
Naja selbst wenn Du alle vorher in ein Lager packst... wohin willst Du dann im Falle der Straffälligkeit ausweisen? Besteht wie im Fall von Syrien kein Kontakt zum Herkunftsland kannst Du bestenfalls wieder zurück in das Lager überweisen. Und das hat natürlich dann wieder rechtliche Konsequenzen. Ich denke nicht, dass es vom Gesetz gedeckt ist einen in Deutschland verurteilten Verbrecher in einem Lager im Ausland zu inhaftieren.
Aber ich bin natürlich kein Jurist... aber ziemlich sicher, dass das nicht geht (außer man ist die USA)