Ansicht umschalten
Avatar von Arutha
  • Arutha

mehr als 1000 Beiträge seit 09.04.2015

Re: Wie weit verbreitet ist der Rechtsradikalismus in Syrien?

Chebli: ...Und dennoch halte ich diese Gegenüberstellung – Identifikation mit Deutschland und dem Grundgesetz versus Islam – für künstlich und auch lebensfern. Warum wird das immer als Widerspruch konstruiert? Alle reden über Scharia,... Sie regelt zum größten Teil das Verhältnis zwischen Gott und den Menschen. Es geht um Dinge wie das Gebet, um Fasten, um Almosen. ... ist absolut kompatibel"

also, das sehen Ägypten (Art. 2), Bahrain (Art. 2), Irak (Art. 7), Iran (Art. 4), Jemen (Art. 3), Katar (Art. 1), Kuwait (Art. 2), Libyen (Art. 1), Mauretanien (Präambel), Oman (Art. 2), Pakistan (Sec. 227), Palästina (Art. 4), Saudi-Arabien (Art. 23), Vereinigte Arabische Emirate (Art. 7). In Afghanistan (Art. 3), auf den Malediven (Art. 10) und in Somalia leider anders. Für sie dürfen Gesetze allgemein der Scharia nicht widersprechen- sind also gültiges Recht.
Deine Auslegung scheint eine sehr wohlwollende, westliche Sicht zu entsprechen.
Es ist faktisch nicht möglich Scharia und Grundgesetz gleichermaßen zu leben.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten