In dem man die Personen welche Asyl beantragen zu Orten bringt an denen eine Freizügkeit innerhalb der EU ausgeschlossen ist zB Inseln oder Lager.
Selbstverständlich sollte dort eine Ausreise in sein Heimatland jedem Asylbewerber zur Verfügung stehen. Eine Weiterreise in EU Gebiete wo Freizügkeit herrscht sollte aber erst nach positiv durchlaufenem Asylverfahren gewährt werden.