Mathematiker schrieb am 25.08.2023 13:17:
Genauso: Wenn eine nackte Frau durch die Straßen läuft, wirkt das maximal als Belustigung. Der Flitzer kann nicht auf soviel Nachsicht hoffen. Da wird der Penis plötzlich zum Monster, vor dem Frauen und Kinder geschützt werden müssen.
Spaßfakt:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine Frau kann gar nicht nach §183 StGB belangt werden. Theoretisch könnte ein Mann dann das Selbstbestimmungsgesetz als Schlupfloch ausnutzen, imdem er sich zur Frau umdeklarieren lässt.
das Grinsen