Drei Fragen:
1.Wann sind Sie geboren? Vor oder nach 1977?
2. War Ihre Mutter 1977 erwachsen, vielleicht schon verheiratet
Dann fragen Sie sie mal, wie die Rechtsstellung einer verheirateten Frau damals aussah:
Bis zum Jahr 1977 war dürfte eine verheiratete Frau in der BRD nur arbeiten, wenn das 'mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar” war - wenn nicht, durfte der Ehemann ohne Wissen der Frau sogar deren Stelle kündigen!
Und erst 1994 mussten Stellenausschreibungen sich auch an Frauen wenden.
Und erst seit 1997 ! ist Vergewaltigung in der Ehe überhaupt strafbar!*
3. Wollen Sie hinter diese zivilisatorische Errungenschaften wieder zurück?
*Deshalb heißt die Gleichstellungsbeauftragte wie sie heißt: weil Frauen Rechte, die Männer qua Geschlecht hatten, sich erst mühsam erkämpfen müssen, leider z.T. immer noch.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.08.2023 13:26).