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  • ratwol22

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Art. 146 GG

oldman123 schrieb am 15.05.2023 10:57:

Es wurde nur die Präambel gezwungenermaßen angepasst.

Der Artikel 146 wird bis heute ignoriert.

Artikel 146 GG in der Fassung vom 24. Mai 1949:
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Artikel 146 GG in der Fassung vom 29. September 1990:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Was wurde am Artikel 146 GG ignoriert?
Im Grunde bedeutet dieser Artikel heute dieses: das GG ist keine in Stein gemeißelte Verfassung - gewissermaßen für eine Ewigkeit. Es kann eine neue Verfassung für die Bürger in Deutschland - eben jenes erwähnte "deutsche Volk" - erarbeitet und beschlossen werden.

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