eeR4xoe9 schrieb am 15.05.2023 07:44:
Wenn jetzt, sagen wir zum Beispiel die Bayern nicht mehr mitmachen wollen würden beim geeinten Deutschland, würden sie dann noch zum deutschen Volk gehören?
nein. Das BVerfG hat schon des öfteren klargestellt, das der Begriff Volk im GG nicht als ethnische Identität interpretiert werden kann, sondern ganz legalistisch als Staatsvolk.
Sollten die Bayern also legal aus dem Geltungsbereich des GG austreten, dann würden sie auch nicht mehr zum 'Deutschen Volk' gehören, sondern mit der Unabhängigkeit ein Bayerisches Staatsvolk konstituieren.