Semsemnamm 04 schrieb am 26.09.2023 20:32:
HS1982 schrieb am 26.09.2023 18:23:
Mir eine Verharmlosung der Kriegsverbrechen der Nazis zu unterstellen ist da durchaus ein Thema... wenn ich auch mal den Hobby Juristen raushängen darf.
Denk mal ganz scharf drüber nach...
Nochmal: Ich habe nichts unterstellt, sondern eine Frage gestellt.
Und Verleumdung trifft schon deshalb nicht zu, weil es nicht "wider besseren Wissens" ist. Wenn, dann wäre es §186, Üble Nachrede, weil es nicht "erweislich wahr" ist ;-)
Mal von einem Hobbyjuristen zum anderen...
Siehst Du, jetzt haben wir uns verstanden ;-)