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  • DrM

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

Re: Kriegsgewohnheitsrecht ist ein völlig normaler Fachbegriff

Donnermichel schrieb am 06.01.2025 22:57:

Den nicht zu kennen disqualifiziert dich bei solchen Rechtsfragen völlig.

Da hast du Recht. Ich betrachte das nur rein logisch.

Und da stellt sich die Frage: wie leitet sich sich aus dem Kriegsgewohnheitsrecht die Legalität einer Kriegshandlung des Angreifers her?

Wenn das wirklich so wäre, könnte der Angreifer ja schon den ersten Schuss des Angegriffenen als Legitimierung für weitere dann "legale" Kriegshandlungen verwenden.

Daß die Erschaffer der Charta der Vereinten Nationen das übersehen hatten, als sie dem Angegriffenen das Recht zur Selbstverteidigung eingeräumt haben, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!

Das wäre so als wenn bei einer Vergewaltigung der Täter das Opfer zurückschlagen darf, wenn es sich wehrt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.01.2025 23:15).

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