Wenn eine Anschuldigung die Schuld manifestiert, dann sind wir wieder im Mittelalter angelangt. Dort war die Begründung zwar anders, die Wirkung der Anschuldigung als immanenter Schuldbeweis jedoch nicht.
Und da ist der Artikel im der zweiten Hälfte eben doch auf diesem Punkt stehen geblieben. Grenzüberschreitungen müssen kenntlich gemacht werden. Unsichtbare Grenzen manifestieren sich im Moment der Handlung nicht und sind daher nicht dienlich für eine Anschuldigung sondern eher für einen Ausgleich. Das gehört eben auch zum gemeinsamen Lernen.