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Avatar von bombjack

mehr als 1000 Beiträge seit 29.12.2000

Z.B.:

W2 schrieb am 16. Januar 2002 14:14


> Ja, schon gut, mir ist klar, daß die gesetzlichen Regelungen
> ziemlich
> einheitlich sein werden, aber die Kontrolle und Durchsetzung wird
> schon
> unterschiedlich ausfallen. Ich denk mal, das macht dann schon was
> aus,
> ob man seinen Server in Hamburg oder München stehen hat.


Besonders, wenn es sich z.B. um eine Aufklärungsseite (ohne moralischen
Zeigefinger) über Drogen handelt, könnte ich mir ein Nord-Südgefälle
vorstellen. Die Grundlage ist zwar, das eine Verherrlichung des
Drogenkonsums laut BtmG u. GjS strafbar ist, nur wird dies eine
Auslegungsache sein, wann dies der Fall sein wird. 


bombjack


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