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  • salontiger

147 Beiträge seit 21.06.2016

Besteht wirklich gesetzgeberischer Handlungsbedarf?

Es geht doch um eine Abwägung von Tatverhinderung durch Strafdrohung einerseits und dem Rechtsfrieden durch Schutz vor Falschbeschuldigung.

Thema Falschbeschuldigung, wiewenige Männer werden denn dessen aufgrund von Flaschbeschuldigung angeklagt die bis zum angeblichen Tatzeitpunkt völlig Fremde waren?

Andersrum, wieviel Vergewaltigungen sind Beziehungstaten in Folge gemeinsamen Saufens mit Typen mieser Charaktereigenschaften.

Mädels, wer mit dem Feuer spielt kann sich auch verbrennen...., erotische Spielereien gehören zum Leben.

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