"Das neue Gesetz betrifft mich doch gar nicht, also kann es mir egal sein! Ich vergewaltige ja keine Frauen."
Genau so werden viele Männer denken und auf ein Engagement in der Sache verzichten.
So oder so ähnlich hätte sicher auch Horst Arnold gedacht!
Bis er dann plötzlich vor Gericht steht.
Und zwar im schlimmsten Falle ohne die angeblich Geschädigte jemals zuvor gesehen zu haben. Und ohne sie jemals auch nur gerührt zu haben.
Es muss gar nicht so sein, dass der Beschuldigte der Beschuldigerin beruflich in die Quere kam, wie im Fall Horst Arnold. Es kann auch sein, dass Munition in einem Rosenkrieg benötigt wird. Oder eine Frau kam nicht damit zurecht, verlassen oder gar abgewiesen worden zu sein.
Es kann auch einfach nur sein, dass man dem Täter ähnlich sieht. So geschehen in Hannover, wo erst Zeugen und dann die Beschuldigerin einen völlig unschuldigen Mann anhand eines Phantombildes zweifelsfrei identifiziert haben, der in diesem Fall nur deswegen davon kam, weil der wahre Täter kein Kondom benutzt und seine DNA hinterlassen hat.
Wer Sex mit einer Frau hat, geht bewusst das Risiko ein, falsch beschuldigt zu werden.
Schlimmer ist, wenn nicht die Einvernehmlichkeit bestritten wird, sondern die sexuelle Handlung völlig frei erfunden wird.
Denn "ich habe diese Person nie gesehen" wird routinemäßig als Schutzbehauptung abgetan, weil viel zu umfassend.
Das neue Gesetz kann also auch ganz ohne eigenes Zutun jeden einzelnen Mann treffen.