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  • Bajoboes

837 Beiträge seit 14.11.2012

Gewissen von Abgeordneten

Ich habe es heute erst wieder in einem Nebensatz der Lokalzeitung gelesen: Die anstehende Abstimmung wird vom Fraktionszwang befreit, da es sich um eine reine Gewissensentscheidung handele (Thema war etwas über Bestattungen).

Die Abgehalfterten des deutschen Bundestages und auch der Landtage entscheiden nur dann nach ihrem Gewissen, wenn das explizit so erlaubt und auch öffentlich verlautbart wird. Ansonsten gilt einfach die Pöstchenherde und es wird gemacht, was der Prediger auf der Partei-Kanzel wünscht. Ob das Grundgesetz sowas gar nicht erlaubt oder nicht, ist diesen Leuten völlig egal. Es kann niemand irgendwie dagegen klagen, diese Leute wissen das, und damit hat es sich.

Aber immerhin das Liebesgewerbe wird danken, denn es bekommt durch dieses Gesetz sicher mehr Stammkunden. Die Frauen außerhalb des Liebesgewerbes werden es zunächst vielleicht nicht so gut finden, nun noch mehr geschnitten zu werden (egal wie sie sich rausputzen), haben aber ja nun andererseits jetzt die große Auswahl aus vielen neubürgerlichen Jungmännern mit Potenz und Lust.

Nur die Neofeministinnen, auf deren Haufen dieser Mist wuchs, werden weiterhin die sehr früh verbitterten, humorlosen Single-Hässlons mit Dachschaden bleiben, die sie vorher auch schon waren. Sie haben ein bisschen das gemacht, was sie bei anderen Populismus nennen und es hat ihrer Gunst wohl mal wieder mehr geschadet als genützt, aber daran sind die ja inzwischen gut gewöhnt und es wird ihnen einmal mehr dazu dienen, sich noch mehr als missachtetes Opfer zu sehen. So gesehen haben alle bei diesem Gesetz gewonnen. Nur Thomas Fischer vielleicht nicht, denn der ist jetzt immer noch beruflich an die Worte der Parlamentarier gebunden, hat nun aber einmal mehr (und in einem ihm offenbar wichtigen Thema) gesehen, worauf sein "Vertrauen in den Gesetzgeber" eigentlich baut. Auf ein Gewissen, geschnitzt aus Wolken.

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