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  • Isidorus

mehr als 1000 Beiträge seit 20.06.2016

Glaubwilligkeit

Wie es scheint, gibt es keine aussagefähigen Studien oder Statistiken zu der Frage, wie oft einer Frau nicht geglaubt wird.
Insbesondere nicht abgestuft nach dem Stadium im Verfahren, wo dieser Moment des Unglaubens eintritt (und dann das Verfahren eingestellt wird), von der Anzeigeanbahnung bis zum rechtskräftigen Urteil.

Das rückt Aussagen der Art "vielen Frauen wird bei der Polizei nicht geglaubt" in ein sehr trübes Licht.

Den zum einen gibt es keine Zahlen und zum anderen kann es sehr gute Gründe geben, der Frau nicht zu glauben.

Viele Menschen machen sich auch viel zu wenig bewusst, dass sie als Zeuge vor Gericht praktisch schutzlos sind. Egal ob geschädigt oder nicht und egal welche Art von Delikt. Zeugen werden gerade von den Verteidigern oft extrem ruppig angefasst und aus kleinsten Erinnerungsunschärfen werden grobe Zweifel an der Aussage aufgebauscht. Nicht alle Richter sind immun gegen solche Winkelzüge.

Daher sollte man sich genau überlegen, ob man überhaupt wegen irgendwas Anzeige erstattet, insbesondere wenn es keine Aussicht auf Schadenersatz gibt. Denn letztlich kann es einem egal sein, ob der Täter verurteilt wird oder nicht. Lediglich im anschließenden Zivilverfahren gegen jemanden wo was zu holen ist, kann der Schuldspruch von Interesse sein.

In allen anderen Fällen steht die Genugtuung einer Verurteilung in einem schlechten Verhältnis zu den Belastungen durch den Prozess.

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