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  • Isidorus

mehr als 1000 Beiträge seit 20.06.2016

Masturbation

Vor dem neuen Gesetz kann man sich durch Masturbation nicht schützen.

Denn für eine erfolgreiche Falschbeschuldigung braucht man - siehe Fall Horst Arnold - überhaupt keinen Sexualkontakt gehabt zu haben. Selbst ein Alibi hilft da nicht, das wird mit weltfremden Annahmen zerlegt.

Durch Zurückweisung der Frauen steigt eher das Risiko, dass man einer den Stolz verletzt und sie gegen sich aufbringt.

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